PureVan Gbr · Spade & Schwarz · Godesberger Str. 18 · 53842 Troisdorf

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Öffnungszeiten

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Wohnmobilen und Kastenwagen der PureVan GbR

1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Spade & Schwarz GbR (PureVan), Godesberger Str. 18, 53842 Troisdorf, und dem Mieter über die Vermietung von Wohnmobilen, Kastenwagen Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Mietangebots durch den Vermieter zustande, die schriftlich, per E-Mail oder durch Übergabe einer schriftlichen Bestätigung erfolgt. Der Mieter ist verpflichtet, bei Vertragsschluss die erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Führungszeugnis, Nachweis der Fahrerlaubnis, Personalausweis) vorzulegen.

3. Mietpreis und Zahlungsbedingungen und Kaution

Der Mietpreis sowie etwaige Nebenkosten (z.B. Kilometerpauschale, Reinigung, Versicherung) ergeben sich aus dem Mietvertrag. Etwaige benötigte Mehr-Km werden bei Fahrzeugrückgabe berechnet. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Betankungskosten gemäß Mietvertrag an gemäß siehe Ziff.11.
Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen.Die Anzahlung ist bei Buchung innerhalb 7 Tagen nach Vertragsabschluss auf das
angegebene Vermieterkonto zu leisten. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht an den Vertrag gebunden. Spätestens drei Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag des gesamten
Mietpreises an den Vermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornokosten gemäß Ziffer 4 geltend machen.

4. Rücktritt / Stornierungen

Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig:
bis 29 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
28 - 14 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt.Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höhere Gewalt, der Vermieter
nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.

5.Kaution
Eine Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme direkt an den Vermieter geleistet werden. Die Kaution wird nicht verzinst; der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen. Bei ordnungsgemäßer Fahrzeugs Rückgabe wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden …) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.

6. Übergabe und Rückgabe

Die Übergabe / Fahrzeugrückgabe erfolgt in 53842 Troisdorf Godesberger Str. 18 zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend (mit Beachtung der Uhrzeit). Bei der Fahrzeugübergabe ist der gültige Personalausweis und Führerschein im Original vorzulegen. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen,
falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Textform möglich. Die Berechtigung zur Nutzung des Mietfahrzeuges erstreckt sich nur auf die vereinbarte Nutzungsdauer. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Vermieters grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, wird die Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.
Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet, sofern dieser die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und mit entleertem und sauberen Abwasser- und Toilettentank zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe innen nicht oder ungenügend gereinigt, werden darüber hinaus die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten berechnet gemäß Ziffer 10.

7. Nutzung und Nutzungsverbote

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und dem eingetragenen Mieter zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf Dritte ist nur mit
ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag genannten Mieter gefahren werden. Diese müssen
zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen.
Der Mieter ( Fahrer) muss mindestens das 24. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse in Deutschland gültigen Führerscheins, z.B. der Klasse 3, der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg oder der Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht sein. Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt. Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter/Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen /-einrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter/Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und/oder Tierhaare/-ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des Mieter Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, jedoch nicht in Krisengebieten, gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten. Es ist nicht gestattet das Fahrzeug für Zwecke zu verwenden, die dem geltenden Gesetz zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Fahrzeugs für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermietung und -verleihung, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebieten, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, für Fahrschulübungen, Geländefahrten, zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung. Für Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände

8. Kleinreparaturen

Der Mieter trägt die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der Mietdauer. Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und
Verkehrssicherheit notwendig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von 100,- € in einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Zustimmung des
Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die angefallenen Kosten vom Vermieter bei der Rückgabe erstattet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austauschteile/Altteile erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe,usw). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar ist.

9. Versicherung und Haftung

Das vermietete Wohnmobil ist haftpflicht-, vollkasko- und teilkaskoversichert. Die Haftpflichtversicherung umfasst eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden ist die Leistung auf maximal 15 Millionen Euro je geschädigter Person begrenzt. Für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) beträgt die Versicherungssumme 5 Millionen Euro je Versicherungsfall, maximal jedoch 10 Millionen Euro pro Versicherungsjahr. Das Fahrzeug verfügt außerdem über eine Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Für alle durch den Mieter verursachten Schäden am Fahrzeug, die unter den Versicherungsschutz fallen, gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 1.500 Euro pro Schadensfall, die vom Mieter zu tragen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden fahrlässig oder unbeabsichtigt verursacht wurde. Von der Versicherung ausgeschlossen und daher vollständig vom Mieter zu ersetzen sind insbesondere Schäden, die verursacht wurden durch:

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten,

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,

nicht genehmigte Nutzung des Fahrzeugs, z. B. Teilnahme an Rennen, gewerblicher Transport oder Fahrten in nicht freigegebene Länder,

das Führen des Fahrzeugs durch nicht im Mietvertrag eingetragene oder nicht fahrberechtigte Personen,

Überladung oder unsachgemäße Bedienung.

Der Mieter verpflichtet sich, im Schadensfall unverzüglich den Vermieter zu informieren – spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden. Bei jedem Unfall ist, unabhängig von der Schadenshöhe, die Polizei zu verständigen, um eine ordnungsgemäße Aufnahme des Vorfalls zu gewährleisten. Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abgeben. Zur Schadenmeldung ist dem Vermieter eine ausführliche Schilderung des Hergangs sowie ggf. ein polizeiliches Protokoll, Unfallskizzen, Fotos und die Daten etwaiger Beteiligter oder Zeugen zu übergeben. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, kann dies den Verlust des Versicherungsschutzes und eine volle Haftung zur Folge haben.

10. Fürsorgepflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil so zu behandeln, wies ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer es tun würde. Der Mieter hat aufgrund der ungewohnten Fahrzeughöhe besonders auf Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten zu achten. Das Ladegut ist zu sichern. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein.
Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Nicht-Einhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt wurden. Alle Kosten und Nachteile,
die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich.
Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen, in gesetzlichem Umfang. Der Vermieter haftet für Schäden, die im Rahmen
der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind. Nimmt der Vermieter die Reparatur eines Schadens selbst vor, so wird hiermit ein Stundensatz von 60,- € +Mwst als angemessene Ersatzleistung
vereinbart.

11. Reinigungs- und Kraftstoffkosten

Das Fahrzeug wird sauber gereinigt und vollgetankt übergeben. Es ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls sind die Kosten für eine komplette Tankfüllung in Höhe von 150,- € zu erstatten.
Die
Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter. Dieser ist auch für die Entleerung von Abwasser- undToilettentank vor der Rückgabe zuständig. Andernfalls fallen hierfür Kosten in Höhe von 150,- € an.
Die Endreinigung (innen + außen) wird vom Vermieter zu den genannten Kosten (siehe Mietbedingungen Auszug durchgeführt.)

12. Verlust

Sollten Fahrzeugpapiere, Werkzeug, Zubehör, Schlüssel oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugpapiere
dürfen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Nach Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurückgelassen
hat, für diesen länger als eine Woche aufzubewahren. Auf Wunsch können Gegenstände des Mieters auf Kosten des Mieters an diesen versandt werden.

13. Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Zweck der Datenverarbeitung: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Führerscheindaten) erfolgt zum Zweck der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und der Erfüllung des Mietvertrags (§ 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Datenverarbeitung umfasst insbesondere die Buchung, Übergabe, Abrechnung sowie die Schadensabwicklung.
Datenweitergabe: Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Versicherungen, Pannendienste oder Behörden bei Ordnungswidrigkeiten) oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. In Einzelfällen kann eine Weitergabe an Ermittlungsbehörden erfolgen, z. B. bei Nicht-Rückgabe des Fahrzeugs.
Speicherdauer: Ihre Daten werden nur solange gespeichert, wie dies für die oben genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
Rechte der betroffenen Person: Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Ihre Rechte können Sie unter den im Vertrag angegebenen Kontaktdaten geltend machen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Siegburg. Sofern der Mieter Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, gilt ebenfalls Siegburg als Gerichtsstand.


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